Allgemeines zu LüDoG

Bei einem Großunfall ist die Leitende Notärztin / der Leitende Notarzt (LNA) als Mitglied der Technischen Einsatzleitung (TEL) für die Leitung und Koordination aller medizinischen Maßnahmen zuständig.

Ziel der Arbeit des LNA ist es, frühzeitig eine nach individualmedizinischen Maßstäben optimale Versorgung aller Patienten am Schadensort herzustellen [1], um ihnen die jeweils erforderliche lebens- oder organerhaltende Behandlung zukommen zu lassen.

 

Voraussetzung hierfür ist die Möglichkeit,

  • jederzeit eine aktuelle Beurteilung der Lage vornehmen zu können,
  • um auf Veränderungen adäquat zu reagieren, die sich aus der Eigendynamik des Großunfalls ergeben. [2] [3]

 

Basis für diese Lagebeurteilung sind für den LNA die Ergebnisse der Sichtung, also

  • die Anzahl der Patienten, differenziert nach dem Schweregrad ihrer Verletzungen / Erkrankungen [4] [11] und
  • deren Priorität der Versorgung hinsichtlich Art und Umfang der Behandlung sowie
  • Zeitpunkt, Art und Ziel des Transportes.

 

Ab einer Zahl von zehn Patienten wird auch der routinierte Notarzt Schwierigkeiten haben, die Übersicht zu behalten.

 

Die Dokumentation beim Massenanfall von Patienten erfordert deshalb über die Kennzeichnung der Patienten hinaus auch das Führen einer "Übersichtsdokumentation", in der alle Patienten registriert werden. [4] [5]

 

Damit im Einsatz bis zum Eintreffen des LNA nicht kostbare Zeit verstreicht, kann der ersteintreffende Notarzt diese wichtige Aufgabe zunächst übernehmen.

 

Aus diesem Grund sollte jeder im Rettungsdienst tätige Notarzt mit der Handhabung eines derartigen medizinischen Sichtung- und Dokumentationssystems vertraut sein.

 

Anforderungen an ein medizinisches Dokumentationssystem

 


Grundsatz: Dokumentation darf nicht zum Selbstzweck werden!!!


Einfache Handhabung

Ein Großunfall-Dokumentationssystem kommt selten zum Einsatz und ist somit für den Rettungsdienst und das aufnehmende Klinikpersonal kein Routineinstrumentarium.

Erste Anforderung ist dementsprechend die einfache Anwendbarkeit: Zumindest die Patientenanhängekarten müssen sich nach dem Sinn und Inhalt auch für Nichtmediziner (ggf. ohne Deutschkenntnisse) von selbst erklären.

Durchschreibesätze sind unpraktisch. Solide Kartentaschen können verletzen (Sturm, Rotorabwind).

 

Schnelle Verfügbarkeit

Da dieses Dokumentationssystem auch vom ersteintreffenden Notarzt bereits eingesetzt wird, muss es auf jedem arztbesetzten Rettungsmittel zur Verfügung stehen.

 

Eindeutige, individuelle Kennzeichnung

Beim Massenanfall von Patienten dient die medizinische Dokumentation dazu, einen geordneten Ablauf in Bezug auf

  • Sichtung,
  • Behandlung und
  • Transport

zu gewährleisten.

Die Kennzeichnung der Patienten muss daher eindeutig, sicher fixiert und weithin sichtbar erfolgen.

Zeitraubende Zweituntersuchungen lassen sich vermeiden, wenn Schädigungen und Erkrankungen der Patienten bereits bei der ersten Sichtung im erforderlichen Umfang zügig dokumentiert werden können.

Die Dynamik der individuellen Verläufe erfordert bisweilen einen Wechsel zwischen den Sichtungskategorien. Eine Veränderung der Sichtungskategorie durch Unbefugte sollte nahezu ausgeschlossen sein. Das vorherige Sichtungsergebnis sollte weiterhin erkennbar und die Logistik nachvollziehbar sein. Eine Redundanz ist vorzusehen.

 

Medizinische Erfordernisse müssen absoluten Vorrang vor der Registrierung (=Erfassung von Personaldaten) haben. Eine Erfassung der Daten zur Person sollte vorgesehen, aber im Ablauf zweitrangig sein.

Alle dokumentierten Angaben sollten der TEL zugeführt werden können.

 

Qualitätssicherung durch Standardisierung

Auch aus Gründen der Qualitätssicherung ist eine abschließende systematische Zusammenfassung aller Aufzeichnungen beim Massenanfall unabdingbar.

 

 

Geringe Kosten, lange Halbwertszeit (Effizienz)

Die Entscheidung für ein Dokumentationssystem darf wirtschaftliche Gesichtspunkte nicht außer Acht lassen.

Eine Kompatibilität mit anderen Dokumentationssystemen sollte gewährleistet sein.

Weiterhin ist darauf zu achten, dass das Dokumentationssystem keine Komponenten enthält, deren Gebrauchsfähigkeit entweder durch Alterung beeinträchtigt werden (Selbstklebeetiketten, ...) oder durch Komponenten, die nicht witterungsbeständig sind.

Aktualisiert ( Dienstag, den 04. Dezember 2012 um 11:14 Uhr )
 
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